Stornierungsrichtlinien

Stornierungsrichtlinien


Eine Terminvereinbarung ist verbindlich


Es ist schön, dass Sie sich für unser Studio entschieden haben. Durch eine Terminreservierung, telefonisch, online oder per E-Mail, wird ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen, der Sie laut §611 ff dazu verpflichtet, das angesetzte Honorar zu begleichen.


Wir arbeiten nur nach Termin und haben somit keine regelmäßigen Öffnungszeiten, bei der Kunden ohne vorherige Absprache vorbeikommen, wie dies der Fall bei vielen Kassenärzten oder Fitnessstudios ist. Diese können einfach den nächsten wartenden Patienten/Kunden vorziehen bzw. diese können ihr Training selbständig durchführen.

Im Vorfeld entscheiden sich unsere Kunden für einen Termin, der in manchen Fällen bis zu 90 Minuten vereinnahmt.


Das heißt, wenn Sie nicht erscheinen, können wir diese Zeit nicht effektiv nutzen und es entstehen uns hohe, nicht abgedeckte Betriebs- und Personalkosten.
Aufgrund dessen ist es Therapeuten gesetzlich gestattet, eine sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen, die mit den Kosten der entfallenen Sitzung ähnlich ist.


Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was soll ich tun?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unseren Termin einzuhalten, teilen Sie uns dies bitte baldmöglichst mit.
Geschieht dies spätestens 24 Stunden bzw. 48 Stunden vor Ihrem Termin, fallen für Sie keinerlei Stornierungskosten an.


Auf Grund der unterschiedlichen Terminlänge, ergeben sich unterschiedliche Stornierungszeit.

Für Termine für die eine Termindauer von 60 Minuten oder weniger angesetzt sind, wie z. B. Trainingseinheiten sollten Sie den Termin bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt haben.

Für Liebscher & Bracht Termine sollten die Termine spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, da wir unser Studio auch für weitere Kundentermine in dieser Zeit für Sie geschlossen haben.


Sollten Sie kurzfristiger absagen, sprich weniger als 24 Stunden bzw. 48 Stunden vor Terminbeginn, fallen nur dann keine Kosten an, wenn wir einen anderen Kunden auf Ihren Termin legen können. Ist uns dies nicht möglich, berechnen wir eine Ausfallgebühr, die auch Termine beinhaltet, die vergünstigt im Voraus bezahlt wurden und die ohne Ersatz verfallen.

Alle unsere Klienten erfahren hier die gleiche Behandlung. Heißt, die Absage ist nur dann kostenlos, wenn die 24 Stunden bzw. 48 Stunden vorher gegeben sind.


Etwas Unvorhergesehenes passiert, z.B. ich bin krank, ich muss kurzfristig arbeiten, oder eine mir nahestehende Person benötigt Hilfe. Sprich, ich sage kurzfristiger als 24 Stunden bzw. 48 Stunden vorher ab. Wie verhält es sich in solch einem Fall?


Selbstverständlich kann es immer wieder passieren, dass es zu einer kurzfristigen Absage kommt, da die Situation nichts anderes zulässt. Hierfür haben wir natürlich vollstes Verständnis. Dennoch werden wir hier unser Honorar in Rechnung stellen.
Im Juristenjargon nennt man dies “Allgemeines Lebensrisiko”.
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko)


Die Rechtsordnung sieht es so, dass jede Person ihr “Allgemeines Lebensrisiko” selbst zu tragen hat. Dies können wir für unsere Kunden nicht übernehmen.
Durch kurzfristige Absagen entstehen uns hohe Personalkosten, die wir nicht abdecken können. Somit müssen wir auch im Voraus bezahlte, vergünstigte Zahlungen für Behandlungstermine ersatzlos verfallen lassen.


Bei einer Theaterkarte oder einem Zugticket ist es ebenso. Werden diese nicht eingelöst, da ein triftiger Grund dies nicht möglich macht, verfallen auch diese, ohne dass Sie ihr Geld erstattet bekommen.


Danke, dass Sie uns hier verstehen!


Ich bin an Corona erkrankt oder wurde von Amts wegen unter Quarantäne gestellt. Muss ich hier auch die Ausfallgebühr zahlen?

Ja, auch hier kommt das “Allgemeine Lebensrisiko” zum Tragen. Hier können wir den Zutritt zu den Praxisräumen leider nicht gestatten, was dem Schutz unserer Patienten und dem Schutz der Therapeuten dient. Auch hier fällt die Ausfallgebühr an und im Voraus gezahlte, vergünstigte Termine verfallen ersatzlos.
Natürlich ist dies ärgerlich und Sie können nichts dafür, dennoch ist dies von Ihnen “zu vertreten“, wie man in der Juristensprache sagt.


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